Bundeskegelbahn, eine Spielstätte mit strengen Vorschriften 

Definiert ist die Bundeskegelbahn als „…eine Kegelbahn, die den Vorgaben des Bundeskegelbahngesetzes (BuKeG – BGBl I 1950, 1367) entspricht.“ Wörtlich heißt es in §30 BuKeG, dass Schank- oder Gastwirtschaften beziehungsweise Hotels nur den Betrieb einer solchen Kegelbahn anbieten dürfen, wenn „…die Ausgestaltung der Kegelbahn den Vorschriften dieses Gesetzes entspricht.“ 

 

Die erste Fassung des BuKeG beschloss der Bundesrat am 11.03.1950, in Kraft trat es am 01. 04.1950. Die aktuelle Fassung stammt vom 27.08.1971. Neben §30 regelt das Gesetz unter anderem in §1 den Zweck des Gesetzes, in §4 die Dokumentation des Kegelns, in §5 die nötigen Sitzgelegenheiten, in §8 das Verhalten dem Hilfspersonal gegenüber und in §13 welche Hygieneeinrichtungen vorhanden sein müssen. §35 Straf- und Bußgeldvorschriften gibt an, wann es sich bei einem Verstoß gegen das Gesetz um eine Ordnungswidrigkeit handelt und wann die Handlung zur Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe wird. Die einzelnen Gesetze finden Sie im Bundesgesetzblatt

Kurze Geschichte des Kegelsports 

Wer denkt, der Kegelsport sei eine Erfindung aus neuerer Zeit, irrt. Archäologische Ausgrabungen belegen, dass bereits die alten Ägypter eine Form des Kegelns kannten. Forscher fanden in Grabstätten aus der Zeit um 3.500 vor unserer Zeitrechnung ein Kinder-Kegelspiel sowie Wandreliefs mit entsprechenden Bildern. Unser heute Art zu kegeln entwickelte sich vermutlich aus einer Spielart der Germanen, die mit Steinen auf Kegelknochen zielten. 

 

Im Mittelalter kam Kegeln groß in Mode. Es stand jedoch nicht der Sport im Vordergrund, sondern das Wetten. Es existiert in Xanten am Niederrhein eine Handschrift aus dem Jahr 1265 die eine dortige Kegel-Gilde belegt. Allerdings zeigen alte Handschriften und Chroniken dieser Zeit, dass es keine festen Regeln gab. Mönchen, die das häufig verfluchte Freizeitvergnügen in ihren abgeschiedenen Klöstern spielten, bezeichneten Kegeln als „Heidentöten“. 

 

Kegelverbote wie in England durch König Richard II im Jahr 1388 gab es zeitweise immer wieder. Ironischerweise handelte es sich bei den ersten Besitzern der verteufelten Kegelbahnen um Kirchengemeinden in Deutschland. Während der Reformation versuchte die Obrigkeit die Kegelsitten zu ordnen. 1529 wurde in Basel das Kegeln an Vormittagen sowie an Sonn- und Feiertagen verboten. 

 

Bis ins 18. Jahrhundert fand das Kegelspiel ausschließlich unter freiem Himmel statt. Fehlen durfte es weder auf Jahrmärkten noch auf Hochzeiten. Allerdings ging es dabei um Gut und Geld und nicht um die sportliche Ehre. Schriftlich niedergelegt wurden die ersten Kegelregeln von dem Berliner Mediziner und Gelehrte Johann Georg Krünitz 1786. 

 

Auswanderer nahmen das Kegeln in die unterschiedlichsten Winkel der Erde mit. Aufgrund der daraus entstandenen Varianten gab es die unterschiedlichsten Regeln. Der 1885 in Dresden gegründete Zentralverband deutscher Kegelclubs sorgte erstmals für eine Vereinheitlichung mit genormten Bahnen und Vorschriften für das Spiel in geschlossenen Räumen. Im Jahr 1887 wurde aus dem Zentralverband deutscher Kegelklubs die nationale Dachorganisation Deutscher Keglerbund DKB. Die ersten Deutschen Meisterschaften auf Asphalt- und Bohlebahnen fand 1923 statt. Zu einer olympischen Sportart wurde Kegeln 1979 bei der 81. Vollversammlung des Internationalen Olympischen Komitees in Montevideo.